In diesem Monat wurde Dead Rising 2: Off the Record von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BpjM) auf den Index der Liste B gesetzt. Das heißt, ab sofort ist der Handel, Import und die Verbreitung von Dead Rising 2 verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
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Hier müsste mal jemand diese Meldung korrigieren, Liste B bedeutet noch keine Beschlagnahme sondern lediglich die Ansicht der BPJM, die aber unverbindlich für die Gerichte ist, die eine Beschlagnahme aussprechen. Somit ist Off the Record nicht „verboten“ sondern lediglich indiziert.